Lexikon -Ordentliche Gerichtsbarkeit
In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch Justitzgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte gemeint, den man Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuweisen kann.
Die Gerichte sind wie folgt aufgebaut:
In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch Justitzgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte gemeint, den man Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuweisen kann.
Die Gerichte sind wie folgt aufgebaut: